Allgemeine Geschäftsbedingungen der BODENSEE WERBETECHNIK

 

 

§ 1 Allgemeines

 

Für unsere Angebote, Geschäftsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten, soweit der Kunde und wir nicht besondere Vereinbarungen schriftlich treffen. Einkaufsbedingungen des Kunden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen. Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich an. Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass für von ihm erteilte Aufträge sämtliche immateriellen Rechte, insbesondere Marken-, Muster- Patent- und Urheberrechte vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer Verletzung dieser Vertragspflicht die Bodensee Werbetechnik für sämtliche Ansprüche Dritter unter Verzicht auf jegliche Einwendungen auf erste Anforderung schad- und klaglos zu halten.

 



 

Der Besteller stellt mit der Auftragserteilung für Werbeaufdrucke uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Kennzeichnungsrechten oder anderen Rechten Dritter frei, die infolge der Ausführung des Auftrages etwa gegen uns geltend gemacht werden, und gestattet uns die Benutzung etwaiger eigener Schutzrechte, soweit sie Gegenstand des auftragsgemäßen Werbeaufdrucks sind. Die Ablehnung oder der Rücktritt von Aufträgen, die eine Schutzrechtsverletzung mit sich bringen, bleibt vorbehalten. Der Besteller kann der Benutzung eigener Schutzrechte durch uns schriftlich widersprechen. (email ist ausreichend: email an: info@bodensee-werbetechnik.com ). Ggfs zu diesem Zeitpunkt verwendete Schutzrechte werden dann unverzüglich entfernt.

 

§ 2 Angebote & Vertragsschluss

 

(1) Sämtliche Angebote der Bodensee Werbetechnik sind stets freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.

 



 

§ 3 Lieferzeiten

 

Die jeweiligen Lieferzeiten unserer Produkte sind bei der Auftragsannahme vermerkt. Die Lieferzeiten beginnen ab Auftragsklarheit, diese beinhaltet: Eingang verwertbarer grafischer Vorlagen in den vereinbarten Dateiformaten, Freigabe der Beschriftung durch den Kunden, Eingang der Anzahlung. Wird ein Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Kunde berechtigt eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Bei Nichterfüllung der Lieferung innerhalb dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei höherer Gewalt kann uns der Kunde die Nachfrist erst nach ihrem Wegfall setzen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen jeder Art und Stockungen in An- und Ablieferung, auch im Bereich unserer Zulieferer. 

 


§ 4 Überlassene Gegenstände des Kunden

 

Für die vom Kunden überlassenen Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt die Bodensee Werbetechnik keine Haftung. Die unfreie Rücksendung an den Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen, schriftlich gegenüber der Bodensee Werbetechnik.

 


§ 5 Lieferung und Montage

 

Sofern der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Fehlen weitere Angaben des Bestellers, so liefern wir nach unserem Ermessen auf bestem und billigstem Wege. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Dies gilt auch für Garantiefälle und bei Montageaufträgen bei denen das Produkt vom Monteur angeliefert wird. Bodensee Werbetechnik führt Montagearbeiten nur an produktbezogener Seite durch.

 


§ 6 Genehmigungen und Stückprüfungen

 

Die Einholung und Erfüllung ggf. notwendiger Genehmigungen und Stückprüfungen von Bodensee Werbetechnik Produkten obliegt dem Kunden. Wird die Bodensee Werbetechnik mit der Einholung dieser Genehmigungen und Stückprüfungen beauftragt, so sind vom Kunden alle notwendigen Unterlagen und Informationen fristgerecht bereitzustellen. Bestehende Kaufverträge werden durch Erlass oder Nichterlass beantragter Genehmigungen und Stückprüfungen nicht berührt.

 


§ 7 Preise, Konditionen und Stornierungen

 

(1) Unsere Preise gelten jeweils nach aktueller Preisliste ab Werk Stockach und werden mit der Auftragsbestätigung anerkannt. Der volle Rechnungsbetrag wird bei Lieferung fällig. Wir behalten uns vor, die Ware gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen wird der Auftrag nur gegen eine Vorauszahlung bis 75% des Rechnungsbetrages angenommen und durchgeführt. Stornierungen sind binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung möglich. In diesem Fall werden 50% Stornogebühr fällig. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt ihm der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen möglich. Bei Sonderanfertigungen und Eillieferungen werden Stornierungen nicht akzeptiert. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

 

(2) Für grafische Dienstleistungen, Datenbearbeitung und Änderungen während des Auftrages behalten wir uns vor, entstandenen Mehraufwand abzurechen.

 

(3) Irrtümer und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 


§ 8 Gewährleistung

 

(1) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt: Die Garantieleistungen unserer Produkte werden jeweils bei Angebotserstellung genannt. Bei Sonderanfertigungen nach Kundenvorgaben (Sonderanfertigungen und Prototypen) können Produkt- und Einsatzbezogene Gewährleistungsregeln vereinbart werden. Werden unsere Produkte als Halbware, Bauteil oder Baugruppe zur Erstellung, Konstruktion oder Ergänzung eines eigenständigen Fremdproduktes verwendet, wird hierfür allgemein keinerlei Gewährleistung gegeben, es sei denn dieses wurde eindeutig im Kauf- oder Werkvertrag anderweitig geregelt. Ansonsten gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Etwaige Transportschäden an von uns gelieferten Waren sind unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Die Beweise hierfür sind – evtl. mit Hilfe eines Sachverständigen - zu sichern. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige offensichtliche Mängel können nur binnen 10 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Empfang schriftlich geltend zu machen. Beanstandete Ware ist frei an uns zur Prüfung zurückzusenden. Ergibt die Prüfung Herstellungs- oder Materialfehler, so leisten wir nach unserem Ermessen Ersatz, Nachbesserung oder Gutschrift. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auch für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

(2) Soweit der Kunde Verbraucher ist, haftet die Bodensee Werbetechnik für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften insbesondere §§ 434 ff. BGB.

 


§ 9 Haftung

 

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bodensee Werbetechnik, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Bodensee Werbetechnik nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bodensee Werbetechnik, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 


§ 10 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer – auch künftiger - Forderungen der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.

 

(2) Der Kundeder nicht Verbraucher ist, darf Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und ausschließlich unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. Bei Zahlung mit Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vorbehaltslosen Einlösung des Wechsels. Der Kunde ist bei einer weiteren Veräußerung verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn die Ware vom Drittwerber nicht sofort bezahlt wird. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet. Bei Vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten ab, die Ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die von uns unter Vorbehalt gelieferte Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Kunden untersagt, mit seinem Abnehmer Vereinbarungen zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Insbesondere darf er keine Abreden eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderung an uns zunichte macht. Sofern der Kunde Unternehmer ist, berechtigen Gegenforderungen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten, durch uns anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem selben Rechtverhältnis zu und auch nur, wenn dies unbestritten, durch uns anerkannt, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 


§ 11 Erfüllungsort

 

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird unser Firmensitz vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Für alle, auch zukünftigen Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


§ 12 Widerrufsbelehrung

 

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Bodensee Werbetechnik nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

 



 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

(2) Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, nicht.

 



 

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

 

(1) Die Bodensee Werbet erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Sie beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird die Bodensee Werbete Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

 

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird die Bodensee Werbetechnik Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

 

(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, gegenüber der Bodensee Werbetechnik Auskunft zu verlangen über seine von ihr gespeicherten Daten. Das Auskunftsbegehren ist schriftlich zu stellen an:

 

 

 

Bodensee Werbetechnik

Hardtring 14b

D-78333 Stockach

 


§ 14 Schlussbestimmungen

 

(1) Auf Verträge zwischen der Bodensee Werbetechnik und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

 

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Bodensee Werbetechnik der Sitz der Bodensee Werbetechnik.

 

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.